Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Originalbelege. Nur wenn zunächst vorhandene Papierunterlagen nicht (mehr) vorhanden sind, beschränkt sich das Einsichtnahmerecht auf die digitalen Daten. Ein Wohnungseigentümer darf sich bei der Einsichtnahme von 2 weiteren Wohnungseigentümern begleiten lassen.

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