Die Wohnungseigentümer beschließen am 21.9.2021, mit Wirkung ab dem 1.1.2019 die Kosten wie folgt umzulegen:

  • Kaltwasser und Abwasser verbrauchsabhängig
  • Kabel-TV/Rundfunk-Versorgung nach der Anzahl der Einheiten
  • Verwalter nach der Anzahl der Einheiten
  • mit Blick auf einen Beschluss, wonach dem Verwalter ab 2017 für die jährliche Erstellung von Steuerbescheinigungen nach § 35a EStG eine besondere Vergütung (derzeit 4 EUR zzgl. Umsatzsteuer) pro Einheit zusteht, die hierdurch entstehenden Kosten nach der Anzahl der Einheiten
  • Sondervergütungen oder Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters nach dem Verursachungsprinzip

Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor.

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