Musterschreiben: Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter (hier: Fensteraustausch)

 

Herr/Frau/Eheleute

[Anschrift des Mieters]
 
   
  [Ort/Datum]

Mietverhältnis Hauptstraße 26 in 40627 Düsseldorf (2. OG)

Hier: Ankündigung baulicher Maßnahmen wegen Fensteraustauschs

Sehr geehrte/r ________________________,

wie Ihnen bekannt ist, besteht Instandsetzungsbedarf sowohl an den Fenstern der von Ihnen innegehaltenen Wohnung als auch an Fenstern der übrigen Wohnungen der Wohnanlage. Ich beabsichtige daher, insbesondere zum Zweck der nachhaltigen Energieeinsparung, sämtliche Holzfenster sowie Balkontüren der Wohnanlage durch dreifachverglaste Kunststofffenster auszutauschen.

Von dieser Fensteraustauschmaßnahme sind in Ihrer Wohnung die beiden Wohnzimmerfenster, die Balkontüren im Wohn- und Schlafzimmer, das Fenster im Schlafzimmer, die beiden Fenster im Kinderzimmer, das Fenster im Bad sowie das Küchenfenster betroffen.

Mit der Ausführung der Fensteraustauschmaßnahme werde ich die Firma __________ beauftragen. Diese wird mit der Ausführung der Arbeiten am 2. Oktober 2024 beginnen. Die gesamte Austauschmaßnahme wird nach Angabe der Firma __________ voraussichtlich bis 18. Oktober 2024 dauern und von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgeführt. Nach dem seitens der Firma __________ vorgelegten Terminplan wird der Fensteraustausch in Ihrer Wohnung am 11. Oktober 2024 erfolgen. Bitte sorgen Sie dafür, dass zu den genannten Zeitpunkten der Zugang zu Ihrer Wohnung möglich ist, ggf. durch temporäre Schlüsselübergabe an eine Vertrauensperson im Fall Ihrer Abwesenheit, die dann den Zugang ermöglichen kann.

Die Kosten für die Durchführung des Fensteraustauschs in Ihrer Wohnung belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma ___________________ vom 15.6.2024 auf voraussichtlich ca. 16.000,00 EUR.

Die bisher vorhandenen Fenster sind 20 Jahre alt. Nach der Lebensdauertabelle des Bundes technischer Experten e. V. – Lebensdauer von Bauteilen, Zeitwerte – beträgt die durchschnittliche Lebensdauer der bisherigen Fenster ca. 40 Jahre. Aufgrund der Rechtsprechung des BGH, Urteil v. 17.6.2020, VIII ZR 81/19, kann, nachdem die bisherigen Fenster ihre Lebensdauer bereits zur Hälfte erreicht haben, lediglich hinsichtlich der verbleibenden Lebensdauer eine Umlage der Baukosten erfolgen. Die Baukosten von ca. 16.000,00 EUR sind daher lediglich zur Hälfte umlagefähig, nämlich in Höhe von ca. 8.000,00 EUR.

Eine Mieterhöhung infolge der Modernisierungsmaßnahme würde sich daher wie folgt darstellen:

 
8.000,00 EUR x 8 % 640,00 EUR/Jahr
640,00 EUR ./. 12 53,33 EUR/Monat

Insgesamt würde sich nach der Mieterhöhung die neue Miete wie folgt zusammensetzen:

 
Bisherige Miete 650,00 EUR
Monatliche Erhöhung Fensteraustausch (§ 559b BGB) + 53,33 EUR
Gesamt 703,33 EUR
Vorauszahlungen auf die Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV + 50,00 EUR
Vorauszahlung für Heizung/Warmwasser + 50,00 EUR
Gesamtmiete 803,33 EUR

Gemäß § 555d Abs. 1 BGB sind Sie zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet, soweit nicht ein gesetzlicher Härtefall vorliegt. Für den Fall, dass Sie entsprechend § 555d Abs. 2 BGB Umstände geltend machen wollen, die einen solchen Härtefall begründen könnten, teilen Sie mir diese bitte bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang dieser Maßnahmenankündigung folgt, in Textform mit. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, können danach mitgeteilte Umstände nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert sind. Dann haben Sie die zur Härte führenden Umstände sowie die Gründe für die Nichteinhaltung der Frist unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Ich bitte Sie abschließend höflich um Erteilung der Zustimmung zu vorgenannter baulicher Maßnahme bis spätestens _______.

Da diese bauliche Maßnahme zu einer erheblichen Wohnwertverbesserung, nachhaltiger Energieeinsparung und insbesondere auch einem verbesserten Schallschutz führt, liegt diese auch in Ihrem Interesse. Nur der guten Ordnung halber, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass gegen Sie Klage auf Duldung der bezeichneten baulichen Maßnahme zu erheben wäre, sollten Sie die Einverständniserklärung innerhalb der gesetzten Frist nicht abgeben.

Mit freundlichem Gruß

Verwalter/Verwalterin bzw. Eigentümer/Eigentümerin

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