Wenn ein Beschluss gefällt wird, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie gemäß § 45 WEG innerhalb eines Monats Klage erheben. In diesem kurzen Zeitraum sind kaum erfolgversprechende Verhandlungen/eine Mediation möglich.

 
Praxis-Tipp

Vorausschauende Lösung

Lassen Sie diesen Zeitdruck möglichst gar nicht erst entstehen. Versuchen Sie schon vor der Eigentümerversammlung Einigkeit zu erzielen, wenn sich Konflikte schon andeuten. Sollte das nicht gelingen, steht der Rechtsweg immer noch offen.

Scheint ein Rechtsstreit unausweichlich, kann auch nach Wahrung der notwendigen Fristen immer noch Zeit gewonnen werden. Kein Gericht wird terminieren oder Druck machen, wenn die beteiligten Parteien signalisieren, dass das Gericht im Moment noch nicht tätig werden muss, weil verhandelt wird.

Es kann auch ausdrücklich das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

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