Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der dem Verwalter für die Führung eines Passivprozesses zustehenden Sondervergütung
Orientierungssatz
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Wohnungseigentumsverwalter für die gerichtliche Vertretung in einem Passivprozess durch Mehrheitsbeschluss eine Sondervergütung nach den Grundsätzen der BRAGO zuerkannt, ist dieser Vergütungsanspruch bei der Kostenentscheidung nach § 47 WEG voll zu berücksichtigen. Obsiegt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist die demgemäss berechnete Vergütung voll erstattungsfähig.
Fundstellen
Haufe-Index 1733726 |
NJW-RR 2003, 1169 |
NZM 2003, 721 |
ZMR 2004, 216 |
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