Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der dem Verwalter für die Führung eines Passivprozesses zustehenden Sondervergütung

 

Orientierungssatz

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Wohnungseigentumsverwalter für die gerichtliche Vertretung in einem Passivprozess durch Mehrheitsbeschluss eine Sondervergütung nach den Grundsätzen der BRAGO zuerkannt, ist dieser Vergütungsanspruch bei der Kostenentscheidung nach § 47 WEG voll zu berücksichtigen. Obsiegt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist die demgemäss berechnete Vergütung voll erstattungsfähig.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733726

NJW-RR 2003, 1169

NZM 2003, 721

ZMR 2004, 216

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