Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Übertragung der Wärmeversorgung auf einen gewerblichen Dritten

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Übertragung der Wärmeversorgung auf einen gewerblichen Dritten bedarf nicht der Zustimmung des Mieters. Der Vermieter verletzt bei Abrechnung der Wärmekosten nicht die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Mietsache, wenn im Zuge der Abgabe der Wärmeversorgung der Netto-Mietzins neuberechnet wurde.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733316

WuM 2003, 325

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