Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Unwirksame AGB-Klausel eines Wärmemeßdienstes über Kostentragung der Verbrauchsablesung außerhalb des festgelegten Sammeltermins
Orientierungssatz
Die Formularklausel im Vertrag eines Wärmemeßdienstes mit einem Vermieter (die den Mietern mittels eines Aushangs im Treppenhaus des Mietshauses bekannt gegeben wird), in der neben der Festlegung (nur) eines Termins zur Verbrauchsablesung die Regelung enthalten ist "Wenn Sie zu diesem Sammeltermin aus dringenden persönlichen Gründen nicht anwesend sein können, biete ich Ihnen gerne einen Individualtermin an. Bitte vereinbaren Sie mit mir diesen Sondertermin. Die zusätzlichen Kosten für Fahrt- und Zeitaufwand stelle ich Ihnen bei der Ausführung der Arbeit direkt in Rechnung. Ansonsten müßte eine Schätzung des Verbrauchs erfolgen" ist wegen unangemessener Benachteiligung, Verstoßes gegen das Transparenzgebot und der Begründung eines faktischen Kontrahierungszwangs unwirksam.
Fundstellen
Haufe-Index 1738637 |
NJW-RR 2001, 1638 |
NJW-RR 2002, 288 |
NZM 2001, 465 |
NZM 2001, 688 |
WuM 2001, 190 |
WuM 2001, 333 |
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