Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Bindungswirkung eines Kostenverteilungsschlüssel in der Teilungserklärung. Wohnungseigentum: gerichtliche Änderung des Verteilungsschlüssels

 

Leitsatz (amtlich)

1. Einmal Vereinbartes bindet grundsätzlich die Wohnungseigentümer.

2. Gestiegene Wasserpreise, niedriger Verbrauch im Teileigentum und der Wunsch nach einer verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung rechtfertigen nicht eine gerichtliche Abänderung des bisherigen Verteilerschlüssels, der der Antragstellerin seit 1975 bekannt war.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734917

ZMR 2001, 745

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