Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksame Teilkündigung eines Mietvertrages: Fortbestand eines einheitlichen Wohnraum- und Garagenmietvertrages trotz Änderung der dinglichen Rechtslage durch Garagenverkauf
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der einheitliche Mietvertrag über Wohnung und Garage wird auch durch eine Veränderung der dinglichen Rechtslage als Folge der Veräußerung der Garage nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten.
Orientierungssatz
Zitierung: Anschluss BayObLG München, 12. Dezember 1990, RE-Miet 2/90, WuM 1991, 78.
Fundstellen
Haufe-Index 1739048 |
WuM 2004, 614 |
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