Entscheidungsstichwort (Thema)

Unwirksame Teilkündigung eines Mietvertrages: Fortbestand eines einheitlichen Wohnraum- und Garagenmietvertrages trotz Änderung der dinglichen Rechtslage durch Garagenverkauf

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der einheitliche Mietvertrag über Wohnung und Garage wird auch durch eine Veränderung der dinglichen Rechtslage als Folge der Veräußerung der Garage nicht in mehrere Mietverhältnisse aufgespalten.

 

Orientierungssatz

Zitierung: Anschluss BayObLG München, 12. Dezember 1990, RE-Miet 2/90, WuM 1991, 78.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739048

WuM 2004, 614

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