Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Bodenbelags in einer Nachbarwohnung aus Gründen des Trittschallschutzes

 

Orientierungssatz

Einem Wohnungseigentümer steht kein Anspruch gegen den über ihm wohnenden Eigentümer dahin zu, seine Wohnung mit Teppichboden (Schlingenware) statt Parkett auszulegen (hier: Rückbauanspruch), wenn sich dadurch lediglich eine Veränderung des Trittschallschutzes um 1 dB(A) ergeben würde.

 

Nachgehend

OLG Köln (Beschluss vom 20.02.2004; Aktenzeichen 16 Wx 240/03)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738912

ZMR 2004, 381

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