Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen Baulärms in der Nachbarschaft

 

Orientierungssatz

Ist bereits bei Abschluß des Mietvertrages erkennbar, daß im Hinblick auf die ältere Bausubstanz mit Bautätigkeit in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjekts gerechnet werden muß, so ist eine Mietminderung wegen der mit den Bauarbeiten verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen nicht gerechtfertigt. Der Vermieter schuldet dem Mieter in diesem Fall nur die um das Risiko derartiger baulicher Maßnahmen verminderte Gebrauchsüberlassung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738216

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge