Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Klageveranlassung bei Ignorieren des Räumungsverlangens und dessen wirksame Zustellung durch Einwurfeinschreiben

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ignoriert der Mieter das Räumungsverlangen, gibt er Anlaß zur Klage iSd ZPO § 93 und muß dementsprechend trotz Anerkenntnisses die Kosten tragen.

2. Bei Zustellung mittels Einwurfeinschreibens ist schlichtes Bestreiten des Zugangs nicht ausreichend.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733482

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