Fachunternehmerzwang

Der Gesetzgeber verlangt als eine der Fördervoraussetzungen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen von Fachunternehmen ausgeführt werden.[1] Den Nachweis darüber, dass ein Fachunternehmen tatsächlich die Sanierungen ausgeführt hat, ist durch eine Fachunternehmerbescheinigung zu erbringen. Hierfür gibt es ein amtliches Muster, welches vom jeweiligen Fachunternehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Die Fachunternehmer i. S. d. ESanMV ist jedes Unternehmen, das in den folgenden Gewerken tätig ist:

 
Mauer- und Betonarbeiten Dachdeckerarbeiten
Stuckateurarbeiten Sanitär- und Klempnerarbeiten
Maler- und Lackierungsarbeiten Glasarbeiten
Zimmer-, Tischler- und Schreinerarbeiten Heizungsbau und -installation
Wärme-, Kälte- und Schallisolierungsarbeiten Kälteanlagenbau
Steinmetz- und Steinbildhauerarbeiten Elektrotechnik und -installation
Brunnenarbeiten Metallbau
Ofen- und Luftheizungsbau Rollladen- und Sonnenschutztechnik
Schornsteinfegerarbeiten Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
Betonstein- und Terrazzoherstellung Fenstermonteure
 
Praxis-Tipp

Berechtigung prüfen

Bevor man den Vertrag mit einem Fachunternehmen schließt, sollte man prüfen, ob dieses Unternehmen tatsächlich berechtigt ist, die Arbeiten als Fachunternehmen durchzuführen. Hier kann beispielsweise ein anerkannter Energieberater beratend zur Seite stehen.

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