Nach Art. 42 DSGVO ist vorgesehen, Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen einzuführen, um die Transparenz zu erhöhen und die Einhaltung der DSGVO zu verbessern. Durch diese Zertifizierungen soll den betroffenen Personen ein rascher Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. Die Zertifizierung bezieht sich nur auf einzelne Verarbeitungstätigkeiten, die DSGVO-Konformität des gesamten Unternehmens wird damit nicht bestätigt.

Eine Zertifizierung erfolgt durch eine Zertifizierungsstelle, die wiederum von der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert und kontrolliert wird. Die DAkkS hat bis Anfang 2022 noch keine Zertifizierungsstellen akkreditiert. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich Dienstleister der Wohnungswirtschaft dem aufwendigen Zertifizierungsverfahren unterziehen werden, da seit Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 die Auftragsverarbeitungen für Wohnungsunternehmen keine Probleme bereitet haben.

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