1 Förderziel und Zuwendungszweck

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Die Transformation des Wärmesektors weg von fossiler Energie ist wesentlich für die Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) für den Gebäudesektor. Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 sieht deshalb u. a. vor, dass bis 2030 50 % der Wärme klimaneutral erzeugt werden soll. Die Transformation der Wärmeversorgung hat angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zudem stark an Bedeutung für die Energieversorgungssicherheit Deutschlands gewonnen. Aufgrund der hohen Handlungsdringlichkeit bei der Umgestaltung des Wärmesektors kommt der Umstellung von Heizungssystemen im Gebäudebestand auf Wärmepumpen eine Schlüsselrolle zu. Folglich wurde in der gemeinsamen Abschlusserklärung zum Wärmepumpengipfel am 29. Juni 2022 das Ziel formuliert, dass ab 2024 jährlich mindestens 500 000 Wärmepumpen in Betrieb genommen werden sollen. Dieser Wärmepumpenhochlauf wird allerdings dadurch gefährdet, dass nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte verfügbar sind.

Der Koalitionsausschuss hat am 23. März 2022 die Umsetzung einer großen Wärmepumpen-Offensive bei Industrie, Handwerk und Privathaushalten vereinbart. Mit dem Arbeitsplan Energieeffizienz vom 17. Mai 2022 wurde konkretisiert, dass das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" Anreize für Handwerksunternehmen und Planungsbüros geben werde, um Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen wahrzunehmen. Das "Aufbauprogramm Wärmepumpe" ist auch Teil des KSG Sofortprogramms Gebäude vom 13. Juli 2022 und trägt damit als flankierende Maßnahme zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor bis 2030 bei.

Schätzungen des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (SHK) zufolge waren bis zuletzt nur rund 15 % der Mitgliedsunternehmen tatsächlich fähig, Wärmepumpen im Bestand zu planen, zu montieren und einzuregulieren. Im Jahr 2021 wurden etwa 150 000 Heizungswärmepumpen eingebaut und für 2022 ist von einer Steigerung auf mindestens 200 000 Stück auszugehen (vorsichtige Schätzung angesichts von Liefer- und Installationsengpässen). Für den beabsichtigten Wärmepumpenhochlauf fehlen Schätzungen zufolge allein 60 000 Fachkräfte und es gibt nicht genügend qualifizierte Planende für die technische Gebäudeausstattung (TGA) und Energieberatende. Mit der Förderung soll dem Fachkräftemangel im Handwerk, in der Planung und in der gebäudebezogenen Beratung kurzfristig begegnet werden.

1.1 Zuwendungszweck

Mit der Förderrichtlinie Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe soll über die Laufzeit die Weiterqualifizierung von mindestens 45 000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen unterstützt werden. Darüber hinaus sollen mit Hilfe der Förderrichtlinie im gleichen Zeitraum mindestens 7 500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um die Handwerkerinnen und Handwerker zu entlasten und zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung freizusetzen. Dies führt zu einem Anstieg der Fachkräftekapazität für den Einbau von zusätzlich etwa 230 000 Heizungswärmepumpen pro Jahr und lässt eine deutliche Qualitätssteigerung bei Planung und Einbau der Heizungen und damit eine Steigerung der Akzeptanz der Technologie erwarten. Das Förderprogramm unterstützt zudem den Transformationsprozess im Handwerk.

Die Inanspruchnahme von Weiterqualifizierungsangeboten zu Wärmepumpen im Bestand braucht einen deutlichen Schub. Handwerker und Handwerkerinnen, Planende und Beratende sollen angereizt werden, sich zum Einsatz von Wärmepumpen im Bestand über kompakte Maßnahmen im Umfang von jeweils höchstens zwei Tagen zu qualifizieren und sich die Technologie zu erschließen, damit sie auch Kundinnen und Kunden dazu beraten können und Wärmepumpen besser und schneller einbauen können. Bestehende Bemühungen, Fachkräfte, Planende und Beratende weiter zu qualifizieren, sollen unterstützt werden, indem die Nachfrage nach Weiterqualifizierung durch Förderung angereizt wird. Mit dem Förderprogramm wird angestrebt, jährlich 21 000 ausgebildete Personen zum Thema Wärmepumpe im Bestand zu qualifizieren.

Die Planung, die Integration und der Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand sind im Vergleich zum Ersatz klassischer Öl- und Gasheizungen komplexer und erfordern spezielle anlagen- und gebäudeseitige Kenntnisse sowie die Koordination der Leistungen verschiedener Gewerke. Je nachdem wie lange Ausbildung oder Studium zurückliegen, waren Planung und Einbau einer Wärmepumpe häufig kein Lehrgegenstand. Die Ausbildungsordnungen sind technologieoffen und die praktische Ausbildung orientiert sich am jeweiligen Portfolio des auszubildenden Unternehmens, sodass Wissen zum richtigen Umgang mit der für viele Unternehmen neuen Technologie Wärmepumpe auch jetzt noch nicht selbstverständlich Eingang findet. Es besteht deshalb ein großer Weiterbildungsbedarf. Der Zweck dieses Förderprogramms ist daher die Erhöhung der Zahl der Fachkräfte, die Wärmepumpen einbauen und einregulieren, damit mehr Wärmepumpen als bisher installiert werden können.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt daher nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften z...

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