Entscheidungsstichwort (Thema)
Streichung
Beteiligte
Radke |
Annette Radke |
Achterberg Service GmbH & Co. KG |
Tenor
Die Rechtssache C-115/06 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Arbeitsgericht Berlin (Deutschland) mit Entscheidung vom 21. Februar 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Februar 2006, in dem Verfahren
Annette Radke
gegen
Achterberg Service GmbH & Co. KG
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES
nach Anhörung des Ersten Generalanwalts Frau C. Stix-Hackl
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe
1 Das vorlegende Gericht hat dem Gerichtshof mit Beschluss vom 26. Juli 2006, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. August 2006, mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.
2 Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache anzuordnen.
3 Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.
Unterschriften
Der Kanzler R. Grass, Der Präsident V Skouris
Fundstellen
Haufe-Index 1784668 |
www.judicialis.de 2006 |
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