Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Radke

Annette Radke

Achterberg Service GmbH & Co. KG

 

Tenor

Die Rechtssache C-115/06 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Arbeitsgericht Berlin (Deutschland) mit Entscheidung vom 21. Februar 2006, beim Gerichtshof eingegangen am 28. Februar 2006, in dem Verfahren

Annette Radke

gegen

Achterberg Service GmbH & Co. KG

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts Frau C. Stix-Hackl

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

1 Das vorlegende Gericht hat dem Gerichtshof mit Beschluss vom 26. Juli 2006, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. August 2006, mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2 Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache anzuordnen.

3 Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

 

Unterschriften

Der Kanzler R. Grass, Der Präsident V Skouris

 

Fundstellen

Haufe-Index 1784668

www.judicialis.de 2006

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