Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird durch unabhängige Aufsichtsbehörden überwacht. Wohnungsunternehmen in privater Rechtsform sind nichtöffentliche Stellen. Nach § 40 BDSG wird die Einhaltung des Datenschutzes bei nichtöffentlichen Stellen durch die nach Landesrecht zuständigen Stellen überwacht.

In Bayern überwacht das Landesamt für Datenschutzaufsicht und in den übrigen Bundesländern überwachen die Landesdatenschutzbeauftragten die Einhaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich. Die örtliche Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde richtet sich danach, wo die nichtöffentliche Stelle ihren Sitz hat.

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben sich zur Datenschutzkonferenz (DSK) zusammengeschlossen. Die DSK hat die Aufgabe, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht durch Entschließungen, Beschlüsse und die Veröffentlichung von Orientierungshilfen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen.

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