Nachhaltigkeitsrisiken im deutschen Finanzsektor

Neben der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (§§ 289b ff. HGB), die durch den ausgeweiteten Berichtsfokus auf die gesamte Wertschöpfungskette auch viele nicht direkt verpflichtete nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen trifft, werden Unternehmen durch die Anforderungen an eine Finanzierung in die Zange genommen, um sich stärker mit den Herausforderungen des nachhaltigen Wirtschaftens auseinanderzusetzen.

Nachhaltigkeitsrisiken im deutschen Finanzsektor: Steigende Berücksichtigung

Das Schlagwort lautet hier Sustainable Finance und verpflichtet schon ab Mitte 2022 ganz konkret Finanzdienstleister, über die Nachhaltigkeit all ihrer Produkte zu berichten, was wiederum Informationsanforderungen von Unternehmen nach sich zieht, die weiter in den Produkten enthalten sind. Auch Kreditinstitute und Versicherungen sollen zukünftig noch stärker in diese Richtung reguliert werden. Schon jetzt sind aber die Nachhaltigkeitsrisiken etwa bei der risikoorientiert bepreisten Kreditvergabe zu beachten.

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BaFin veröffentlicht Merkblatt

Dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bereits 2019 (letzte Aktualisierung erfolgte im Oktober 2021) ein Merkblatt ausgegeben, was beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema „Nachhaltigkeitsrisiken“ geben soll. Noch sieht die BaFin ihr Merkblatt als „Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen“ (Good-Practice-Ansätze), das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips von den beaufsichtigten Unternehmen im Bereich von Nachhaltigkeitsrisiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem angewendet werden kann. Das Merkblatt kann als Anstoß einer sinnvollen Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute gesehen werden und verfolgt bislang nicht das Ziel, konkrete Prüfungsanforderungen zu formulieren. Doch diese Unverbindlichkeit kann sich nach Vorgaben auf europäischer Ebene sehr schnell ändern.

Umfrage der BaFin zu Nachhaltigkeitsrisiken

So hat sich die BaFin aktuell mit den Fragen beschäftigt, wie der deutsche Finanzsektor mit den immer drängender werdenden Nachhaltigkeitsrisiken umgeht, ob diese für wesentlich gehalten werden und wie weit die beaufsichtigten Unternehmen einen strategischen Ansatz bezüglich dem E(nvironment), S(ocial) und/oder G(overnance)-bezogenen Risikomanagement entwickelt haben. Dazu wurden Anfang April 2021 eine Umfrage an 399 beaufsichtigte Unternehmen gesendet. Von den insgesamt 392 Rückläufern konnten nach einer Qualitätssicherung 381 in die Auswertung eingehen.

Nachhaltigkeitsrisiken: Welche Risiken sehen die Unternehmen?

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden aktuell primär Klima- und Umweltrisiken betrachtet. Diese werden unterteilt in Physische Risiken, die sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen (Beispiele: Hitze- und Trockenperioden, Überflutungen, Stürme, Hagel, Waldbrände, Lawinen) als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen (Beispiele: Niederschlagshäufigkeit und -mengen, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg, Veränderung von Meeres- und Luftströmungen, Übersäuerung der Ozeane, Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit regionalen Extremen) ergeben.

Dagegen bestehen Transitionsrisiken im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft: Politische Maßnahmen können zu einer Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger führen (Beispiele: Kohleausstieg, CO2-Steuer, Emissionszertifikate) oder zu hohen Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierungen von Gebäuden und Anlagen. Neue Technologien können bekannte verdrängen (Beispiel: Elektromobilität), veränderte Präferenzen der Vertragspartner und gesellschaftliche Erwartungen können nicht angepasste Unternehmen gefährden.

Von der Mehrzahl der Befragten wird sich allerdings auch mit sozialen und Governance-Faktoren beschäftigt. Die BaFin begrüßt diesen notwendigen breite Ansatz, da letztlich der Klimawandel nur ein Ausschnitt aus dem breiten Spektrum an Nachhaltigkeitsrisiken ist, und zudem sind die Risiken häufig auch eng miteinander verbunden.

Motivation: Reputationsschäden vermeiden

Als Motivation für die Beschäftigung werden mit 95 % bemerkenswert häufig die Kategorie ‚Reputationsschäden vermeiden‘ angegeben. Dabei sind die wenigsten Unternehmen zwar bisher so weit gegangen, Geschäftsfelder ganz einzustellen, aber eine signifikante Zahl hat einzelne Geschäftsfelder aufgrund von Nachhaltigkeitsrisiken bereits eingeschränkt, darunter 29 % der befragten Unternehmen der Versicherungsbranche. Noch mehr Unternehmen stellen Anforderungen an ihre Kunden oder sonstige Dritte diesbezüglich.

Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikostrategie

Was die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Risikostrategie angeht, ist das Bild deutlich gemischter. Wenige der befragten Kreditinstitute und nur rund ein Drittel der übrigen befragten Unternehmen berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bisher bei der Festlegung seines Risikoappetits. Dies erklärt sich möglicherweise daraus, dass Nachhaltigkeitsrisiken von vielen nicht als wesentliches Einzelrisiko angesehen werden.

Nachhaltigkeitsrisiken nehmen mehr Raum ein – aber es gibt noch deutlich Luft nach oben

Insgesamt wird somit ein durchmischtes Bild gezeichnet, wie weit der Finanzsektor den Erwartungen der BaFin nachgekommen ist. Einerseits gibt es kaum ein Unternehmen, das Nachhaltigkeitsrisiken für gänzlich irrelevant hält, andererseits unterschätzen - auch unter Berücksichtigung der konservativen Beantwortung der Umfrage - viele Unternehmen weiterhin diese Risiken bzw. sind noch nicht in der Lage, sie überhaupt zu identifizieren oder zu beurteilen. Fortschritte zeichnen sich insbesondere bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den strategischen Festlegungen der Unternehmen ab, wobei der Planungshorizont im Einklang mit aufsichtlichen Anforderungen künftig ausgeweitet werden sollte. Die Zeiten, in denen Nachhaltigkeitsrisiken im Vorstand keine Rolle spielten, scheinen der Vergangenheit anzugehören und auch unterhalb der Geschäftsleitung wurden zuständige Personen benannt. Im Risikomanagement zeigt sich der größte Nachholbedarf, insbesondere im Bankensektor. Speziell das Instrument des unternehmensindividuellen Stresstests bzw. der Szenarioanalyse wird noch von zu wenigen Unternehmen benutzt, wobei erfreulich viele sich auf den Weg gemacht haben. Gleiches gilt für Auslagerungen, Gruppensachverhalte und die Einbeziehung von ESG-Kriterien in Ratings.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.


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