IDW veröffentlicht Knowledge Paper
Die Märkte für Krypto Assets entwickeln sich rasant und auch in Zukunft ist mit vielen neuen Kryptowährungen und -produkten zu rechnen (z. B. Bitcoin-backed Notes, Kryptowertpapiere, Utility Token), welche neue Eigenschaften aufweisen und neue Herausforderungen mit sich bringen werden.
Während die rechtliche Einordnung mittlerweile etablierter Kryptowährungen künftig durch Gesetzesinitiativen und Gerichtsurteile konkretisiert werden wird, ist zu erwarten, dass neue Kryptowährungen und -produkte auch zu neuen Rechts- und Auslegungsfragen führen. Mit dem rapiden Anstieg des Kryptomarkts und den enormen Preisschwankungen nehmen auch die Warnungen von Regulierungsbehörden zu. Während früh vor Risiken für Verbraucher beim Kauf von Kryptowährungen gewarnt wurde, stuften viele die Risiken für die Finanzstabilität aufgrund der anfänglich geringen Marktkapitalisierung noch als nicht wesentlich ein. Dies hat sich nun geändert: Der Finanzstabilitätsrat äußerte wegen des rasanten Wachstums im Kryptomarkt im Februar 2022 die Besorgnis, dass der Kryptomarkt bald einen Punkt erreicht haben könnte, an dem er wegen seines Umfangs, der strukturellen Anfälligkeit und der zunehmenden Verflechtung mit dem traditionellen Finanzsystem eine Bedrohung für das globale Finanzsystem darstellt.
Geplante Regulierungen zu Kryptowährungen durch die EU
Das IDW rechnet zukünftig mit einer deutlichen Ausweitung der Regulierung zu Kryptowährungen. So soll auf EU-Ebene die "Markets in Crypto-Assets" (MiCA) getaufte Regulierung EU-weit für einheitliche Regelungen im Krypto-Bereich sorgen. Ein aktueller Entwurf zur Anpassung der "Transfer of Funds Regulation" der EU sieht zudem Verschärfungen für Anti-Geldwäschemaßnahmen von Krypto-Dienstleistern bei bestimmten Krypto-Transaktionen vor, welche als "de facto"-Verbot von sogenannten "unhostet" Wallets gewertet werden könnten. Das im Entwurf der MiCA-Regulierung zunächst vorgesehene Verbot für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen, die auf "ökologisch nicht nachhaltigen Konsensmechanismen" beruhen und somit ein drohendes Verbot für Kryptowährungen, die wie der Bitcoin auf dem Proof-of-Work-Verfahren basieren, wurde zwar in der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments im März 2022 von einer knappen Mehrheit abgelehnt; hierzu steht die Endabstimmung im Parlament jedoch noch aus. In jedem Fall wird unter Nachhaltigkeitsaspekten die Etablierung alternativer Verfahren wie z.B. Proof-of-Stake und die Suche nach neuen Verfahren zu erwarten sein, welche neue Herausforderungen bergen werden.
Bundesbanken: Einführung von digitalem Zentralbankgeld?
Angesichts der zunehmenden Ausbreitung von Kryptowährungen und der befürchteten Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität, setzen sich derzeit auch die Zentralbanken zahlreicher Länder mit der Einführung von digitalem Zentralbankgeld intensiver auseinander. In der im Oktober 2021 gestarteten Untersuchungsphase zum digitalen Euro hat die EZB im März 2022 erstmals Studienergebnisse veröffentlicht, welche die Zahlungsgewohnheiten der Bürger und ihre Einstellung zu digitalen Zahlungen betreffen. Diese Ergebnisse werden in die weiteren Untersuchungen einfließen, an deren voraussichtlichem Ende im Oktober 2023 die Entscheidung steht, ob ein digitaler Euro entwickelt und eingeführt wird.
Das 27-seitige Knowledge Paper ist beim IDW hier abrufbar.
Erfahren Sie hier mehr zur Bilanzierung von Kryptowährungen.
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