Tz. 46

Die in § 306 HGB enthaltenen Vorgaben bilden die Grundlage zur Bilanzierung latenter Steuern im Konzernabschluss und ergänzen die Vorgaben des § 274 HGB. Durch das BilMoG vom 25.5.2009 wurden die Vorgaben des § 306 HGB überarbeitet.

In Verbindung mit den §§ 274 und 306 HGB ergänzt DRS 18 die Bilanzierung latenter Steuern im Kon­zernabschluss und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Der durch das BilMoG neu gefasste DRS 18 ersetzt DRS 10, der letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden war, die vor dem 1.1.2010 begannen.

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