Tz. 82
Für Zwecke der Bewertung von Steuerposten ist nach IAS 12 wie folgt zu unterscheiden:
- Tatsächliche Steuerschulden/Erstattungsansprüche werden auf Basis der Steuersätze bewertet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind (IAS 12.46).
- Aktive und passive latente Steuern sind unter Verwendung der Steuersätze zu bewerten, die für die Periode, in welcher der Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird, erwartet werden. Verwendet werden die am Abschlussstichtag gültigen oder gesetzlich verbindlich angekündigten Steuersätze (IAS 12.47). Letztere sind allerdings nach IAS 12.48 nur dann zu verwenden, wenn diese auch verbindlichen Charakter (substantive effect of actual enactment) haben.
Tz. 83
Fragwürdig bleibt die Auslegung des Verbindlichkeitsbegriffes. Trotz der möglichen Auslegungsprobleme in der Praxis, beabsichtigt der IASB nicht die Auslegung einer "verbindlichen Gesetzesankündigung" an die nationalen Gesetzgeber auszulagern.[68] Im Übrigen vgl. Tz. 27.
Tz. 84
Eine Änderung des Buchwerts aktiver und passiver latenter Steuern kann nach IAS 12.60 aus verschiedenen Gründen erfolgen und ist nicht nur das Ergebnis einer Veränderung temporärer Differenzen. So kann sich der Buchwert auch infolge von
- Änderungen der Steuersätze/Steuervorschriften,
- erneuter Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche oder
- Änderungen der erwarteten Art und Weise der Realisierung des Vermögenswerts
verändern.
Tz. 85
BEISPIEL[69]
Die A-AG verfügt über Wertpapiere der Kategorien „held for trading ” (GuV-wirksame fair value Bewertung) als auch „available for sale ” (GuV-neutrale fair value Bewertung). Der fair value der Wertpapiere lag zu Beginn der Periode über den Anschaffungskosten und ist seitdem unverändert. Am 30.12. wird eine Änderung des Steuersatzes von 30 % auf 25 % beschlossen. Die Effekte daraus ergeben sich wie folgt:
IFRS | Steuerbilanz | Temporäre Differenz | Lat. Steuer 1.1. | Lat. Steuer 31.12. | Effekt der Änderung | |
Held for trading | 120.000 GE | 90.000 GE | 30.000 GE | 9.000 GE | 7.500 GE | 1.500 GE |
Available for sale | 100.000 GE | 80.000 GE | 20.000 GE | 6.000 GE | 5.000 GE | 1.000 GE |
Latente Steuern auf Finanzinstrumente |
Die Effekte aus der Änderung sind am Stichtag wie folgt zu erfassen:
- GuV-wirksame Reduzierung der temporären Differenz "held for trading" (per passive latente Steuer an Steuerertrag 1.500 GE)
- GuV-neutrale Reduzierung der temporären Differenz aus "available for sale" (per passive latente Steuer an Neubewertungsrücklage available for sale 1.000 GE)
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