Tz. 26

Gemäß der liability method, welcher das temporary concept zugrunde liegt, sind für Zwecke der Bewertung der latenten Steuern, die im Zeitpunkt der Umkehrung anzuwendenden Steuersätze heranzuziehen.

 

Tz. 27

Der Unsicherheit in Bezug auf die Ermittlung zukünftig geltender Steuersätze wird wie folgt begegnet:

Die zur Bewertung latenter Steuerposten angewandten Steuersätze müssen entweder auf

  • geltendem Recht oder
  • zukünftig geltendem und bereits am Bilanzstichtag faktisch beschlossenem Recht beruhen.[21]

Als faktisch beschlossenes Recht gilt ein Steueränderungsgesetz bereits dann, wenn zum Bilanzstichtag der Bundesrat seine Zustimmung erteilt hat (DRS 18.48). Ein Abdruck im Bundesgesetzblatt und damit das effektive Wirksamwerden des Gesetzes erst nach dem Bilanzstichtag ist unerheblich.

 

Tz. 28

Wenngleich latente Steuerposten erst in Zukunft zu zahlende Steuern betreffen, ist eine Diskontierung – entgegen der allgemeinen Bewertungsgrundsätze des HGB – gem. § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB unzulässig, da es sich laut der Regierungsbegründung um einen Posten eigener Art mit eigenständigem Bilanzcharakter handelt. Anders als der deutsche Gesetzgeber rechtfertigt das IASB das Diskontierungsverbot damit, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenz nicht hinreichend verlässlich bestimmt werden kann.[22]

 

Tz. 29

Kommt es aufgrund eines geänderten Steuersatzes zu einem veränderten Wertansatz latenter Steuern, ist diese Neubewertung GuV-wirksam im Bilanzansatz zu berücksichtigen (DRS 18.54). Bei einer Erhöhung/Verringerung der temporären Differenz bei gleichzeitiger Erhöhung/Verringerung des Steuersatzes kann es zu kompensatorischen Effekten kommen.

 

Tz. 30

 

BEISPIEL

Unternehmen A verbucht zu den verschiedenen Stichtagen die nachfolgenden temporären Differenzen, die zum Ansatz aktiver latenter Steuern führen. Zum 31.12.2016 wurde der bis dahin gültige Steuersatz für Unternehmen A von 30 % auf 40 % erhöht. Die beiden Bewertungseffekte führen zu den nachfolgenden Bilanzansätzen der aktiven latenten Steuern.

 
Datum temporäre Differenz Steuersatz aktive latente Steuer
31.12.2015 1.000 GE 30 % 300 GE
31.12.2016 700 GE 40 % 280 GE
Aktive latente Steuern des Unternehmens A

Aufgrund der verringerten temporären Differenz kommt es trotz Erhöhung des Steuersatzes zu einer Verringerung der aktiven latenten Steuern (-20 GE). Die Veränderung der aktiven latenten Steuern lässt sich rechnerisch wie folgt aufteilen:

 
Änderung der temporären Differenz (- 300 GE) x 40 % –120 GE
Änderung des Steuersatzes 1.000 GE x 10 % 100 GE
Summe – 20 GE
Veränderung der aktiven latenten Steuern
[21] Für eine Diskussion Hoffmann/Lüdenbach, HGB, § 274 HGB Rn. 65.
[22] Hoffmann/Lüdenbach, HGB, § 274 HGB Rn. 63.

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