Tz. 34

Anschaffungsnebenkosten sind als Aufwand des Geschäftsjahres über die GuV zu berücksichtigen. Dazu gehören Provisionen, Steuern, Gebühren.[100] Wegen des unterschiedlichen Umgangs mit Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten muss danach abgegrenzt werden, ob an einen Dritten zusätzlich zu leisten ist (dann: Nebenkosten) oder ob ein Dritter etwas erhält, weswegen sich die Gegenleistung zu Lasten des veräußernden Gesellschafters mindert (dann: Anschaffungskosten).

 

BEISPIEL

Die Gesellschaft schaltet Berater zum Rückkauf der eigenen Aktien ein. Wird zum Verkehrswert zurückerworben und muss die Gesellschaft zusätzlich die Berater vergüten, dann handelt es sich um Anschaffungsnebenkosten. Werden die Beraterkosten jedoch vom Kaufpreis abgezogen und gehen effektiv zu Lasten des veräußernden Gesellschafters, dann handelt es sich um Anschaffungskosten.

[100] Gelhausen, in: IDW, WP-Hdb. I, F Rn. 326; Kropff, in: MüKo-BilR, § 272 HGB Rn. 73.

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