Tz. 446

 
  HGB IFRS
Bilanzierungsverbote
Gründungsaufwendungen
  • Aktivierungsverbot für Gründungs- und Anlaufkosten (IAS 38.69(a))
Aufwendungen für die Eigen­kapitalbeschaffung
  • Eigenkapitalkürzende Erfassung von Kosten im Rahmen der Ausgabe von Eigen­kapitaltiteln (IAS 32.35).
Aufwendungen für den ­Abschluss von Versicherungsverträgen
  • Bilanzierung als Eventualforderung nach IAS 37 oder als derivatives Finanz­instrument nach IAS 39
Bestimmte selbst erstellte ­immaterielle Vermögensgegenstände bzw. assets
  • Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des ­Anlagevermögens
    (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB)
  • Aktivierungsverbot für selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie
  • ihrem Wesen nach ähnliche Sachver­halte (IAS 38.63)
Bilanzierungswahlrechte
Selbst geschaffenes immaterielles Anlagevermögen
  • Wahlrecht zur Aktivierung unter den immateriellen Vermögensgegenständen
  • Aktivierung bereits vor Fertigstellung des finalen Vermögensgegenstands möglich (ähnlich Anlagen im Bau)
  • Aktivierungsgebot für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.57 erfüllen (Marktreife)
  • Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die die Aktivierungsvoraussetzungen des IAS 38.57 nicht erfüllen

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