Tz. 551

Im IFRS-Abschluss werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres abgebildet und durch Einteilung in Abschlussposten strukturiert. In der Bilanz handelt es sich dabei um Vermögenswerte (assets), Schulden (liabilities) und Eigenkapital (equity). Das Eigenkapital stellt per definitionem jedoch lediglich eine Residualgröße aus Vermögenswerten und Schulden dar. Nach den Mindestgliederungsvorschriften des IAS 1.54 werden die Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital in der Bilanz gemäß ihrer Art oder Funktion im Rahmen der Unternehmenstätigkeit weiter untergliedert (CF.4.3). Danach sind zumindest folgende Posten darzustellen:

  • Sachanlagen
  • Anlageimmobilien
  • immaterielle Vermögenswerte
  • finanzielle Vermögenswerte (sofern nicht unten separat aufgeführt)
  • nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
  • biologische Vermögenswerte
  • Vorräte
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
  • die Summe der Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind oder die zu einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe gehören
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
  • Rückstellungen
  • finanzielle Verbindlichkeiten (sofern nicht unten separat aufgeführt)
  • Steuerschulden und -erstattungsansprüche gem. IAS 12
  • latente Steueransprüche und -schulden gem. IAS 12
  • Schulden, die den gem. IFRS 5 klassifizierten Veräußerungsgruppen zugeordnet sind
  • nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden
  • gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind

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