Tz. 59

§ 327a HGB schließt den Kreis der Vorschriften, die abweichend von der Grundnorm des § 325 HGB Erleichterungen für bestimmte Unternehmen vorsehen. Ausgangspunkt ist § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB, der für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB eine Verkürzung der Einreichungsfrist von einem Jahr (vgl. § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB) vorsieht. Von dieser Ausnahme macht § 327a HGB wiederum eine Rückausnahme zugunsten solcher kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften, die ausschließlich mit besonders groß gestückelten Schuldtiteln Handel betreiben. Für diese Gesellschaften bleibt es bei der Einjahresfrist nach § 325 Abs. 1a Satz 1 HGB.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge