Tz. 83

Mit Umsetzung des BilRUG wird die Anwendung des § 306 HGB (zu latenten Steuern) bei assoziierten Unternehmen explizit mitberücksichtigt. Eine materielle Änderung ergibt sich dadurch nicht, da DRS 18 bereits die Berücksichtigung latenter Steuern vorsah. Gem. DRS 18.27 sind auf temporäre Differenzen bei der Ermittlung des Wertansatzes nach § 312 HGB (at equity-Wertansatz) latente Steuern als Teil des Wertansatzes zu bilden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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