Tz. 294

Ob eine Pflicht zur Erstellung eines Konzern- oder Einzelabschlusses nach IFRS besteht, bestimmt sich für in der EU-ansässige Unternehmen nach dem einzelstaatlichen Recht des Mitgliedsstaates. Sofern IFRS-­Abschlüsse pflichtweise (bei kapitalmarktorientierten Konzernen) oder freiwillig (bei sonstigen Konzerne und je nach EU-Mitgliedsstaat auch bei Einzelabschlüssen) aufzustellen sind, ergeben sich die Bestimmungen, wie diese Abschlüsse zu erstellen sind, aus den Bestimmungen der IFRS. Grundsätzlich sind dabei sämtliche Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden, sofern Bilanzierungssachverhalte in deren Anwendungsbereich fallen.

 

Tz. 295

Eine Auflistung der zwingend in der Bilanz auszuweisenden Posten enthält IAS 1.54. Im Zusammenspiel von IAS 1.54 und IAS 1.60 ist eine für Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen verbindliche Mindestgliederung ableitbar. Nach IAS 1.57 f. gilt, dass für den Fall, dass die zur Zusammenfassung in einem Posten vorgesehenen Geschäftsvorfälle sich in ausreichendem Maße unterscheiden und deshalb ein separater Ausweis für die Vermögenslage von Relevanz ist, eine Erweiterung um weitere Posten vorzunehmen ist. Da diese Regelung beträchtliche Ermessensspielräume hervorbringt, muss das vorgegebene Mindestgliederungsschema praktisch kaum ergänzt werden.[417]

Explizite Ausweiswahlrechte sind in IAS 1.77 f. enthalten.[418]

[417] Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 2 Rn. 41 ff.
[418] Weiterführend Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 2 Rn. 51.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge