Tz. 92

Die anzugebenden Segmente folgen nach HGB – wie nach IFRS auch die berichtspflichtigen Segmente – der gleichen systematischen Vorgehensweise. Nach Identifikation der operativen Segmente können diese freiwillig zusammengefasst werden und nach Wesentlichkeitsgesichtspunkten die anzugebenden Segmente ausgewiesen werden. Verbleibende, nicht separat anzugebende operative Segmente sind als "sonstige Segmente" zusammenzufassen (DRS 3.8).

 

Tz. 93

Die freiwillige Zusammenfassung basiert auf einer Risiken-/Chancenhomogenität der Segmente, sodass die Aggregation der Klarheit und Übersichtlichkeit der auszuweisenden Informationen nicht entgegensteht. Homogenität kann aber insbesondere dann nicht bestehen, wenn Segmente mit unterschiedlichen langfristigen Margen bestehen (z. B. negative und positive Ergebnisse).[40] Die Zusammenfassungskriterien lauten wie folgt:

 
Produktspezifische Zusammenfassung (DRS 3.14) Geographische Zusammenfassung (DRS 3.8)
Gleichartigkeit hinsichtlich Gleichartigkeit hinsichtlich
Dienstleistungen und Produkte wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen
Produktions- und Dienstleistungsprozesse spezieller Risiken der Tätigkeiten in der Region
Kundengruppen Auslands- und Devisenbestimmungen
Vertriebsmethoden des Währungsrisikos
Komponenten i. S. v. nur geringfügigen branchenspezifischen Besonderheiten räumlicher Nähe der Tätigkeiten
  einer Nähe der Beziehungen zwischen Tätigkeiten in unterschiedlichen geographischen Regionen
Bedingungen für eine Zusammenfassung der operativen Segmente

Eine Homogenität kann zwischen den Segmenten bereits dann angenommen werden, wenn die jeweiligen Segmente hinsichtlich einer Mehrzahl der Indikatoren ähnlich sind. Hierzu bestehen allerdings unterschiedliche Ansichten.[41] Somit liegen die Hürden der Zusammenfassung gegenüber IFRS 8 weitaus niedriger (vgl. Tz. 124 ff.). Wird eine anderweitige Segmentabgrenzung vorgenommen, sind für die Zusammenfassung die Kriterien nach DRS 3.14 beachtlich.

 

Tz. 94

Wie nach IFRS 8, sind im zweiten Schritt die Größenmerkmale für anzugebende Segmente zu prüfen (DRS 3.15). Als Schwellenwerte fungieren die gleichen Kriterien wie unter IFRS 8 (vgl. Tz. 128):

  • Die externen und intersegmentären Umsatzerlöse machen mindestens 10 % der externen und intersegmentären Gesamtumsatzerlöse über alle Segmente aus.
  • Das Segmentergebnis macht mindestens 10 % des betragsmäßigen maximalen Werts aus den Summen der Segmentergebnisse mit negativem und positivem Vorzeichen aus.
  • Das Segmentvermögen macht mindestens 10 % des Gesamtunternehmensvermögens aus.

Hinsichtlich der Ergebniszahl ist auf die Steuerung des Unternehmens abzustellen und die dahingehende Definition der Ergebnisgröße. Hierbei ist auf alle Segmente Bezug zu nehmen. Somit sind auch etwaige als "sonstige Segmente" zu qualifizierende Unternehmensbereiche beachtlich.

 

Tz. 95

Eine darüber hinaus führende Angabepflicht kann bei wesentlicher Bedeutung des operativen Segmentes gegeben sein, ohne jedoch das Schwellenwertkriterium erfüllt zu haben (DRS 3.17), so z. B. wenn das Segment in der Vorperiode anzugeben war. Ein weitergehender Ausweis separat anzugebender Segmente wird auch dann erzwungen, wenn zwar die Schwellenwertkriterien nicht erfüllt werden, dessen ungeachtet aber nicht mindestens 75 % der konsolidierten Umsätze aus separaten Segmenten ausgewiesen werden (DRS 3.12). In diesem Fall sind weitere separate Segmente zu identifizieren, bis die Mindestschwelle von 75 % erreicht wurde. Eine bestimmte Reihenfolge (z. B. in Abhängigkeit von der Größe) ist für den Einbezug nicht vorgesehen. Im Rahmen der Bewahrung von Übersichtlichkeit und Klarheit können auf freiwilliger Basis auch weitere Segmente angegeben werden (DRS 3.16), da entgegen der IFRS Regelung keine hypothetische Obergrenze für einen Ausweis besteht (vgl. Tz. 130).

[40] Förschle/Rimmelspacher, in: BeckBilKo, § 297 HGB Rn. 169 f.
[41] Geiger, Shareholderorientierte Berichterstattung, München 2001, 130; Lenz/Focken, in: Lachnit/Freidank (Hrsg.), Investororientierte Unternehmenspublizität, Wiesbaden 2000, 495 (516); anders hingegen Alvarez, Segmentberichterstattung und Segmentanalyse, Wiesbaden 2004, 93.

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