Tz. 345

Nach IFRS setzt sich der Erfolg aus dem GuV-Ergebnis und dem sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) zusammen. Es besteht ein Wahlrecht, den Erfolg entweder in einer integrierten Gesamtergebnisrechnung (statement of profit or loss and other comprehensive income) oder in zwei separaten Ergebnisrechnungen darzustellen. Bei Wahl der integrierten Gesamtergebnisrechnung erfolgt zunächst die Darstellung der GuV-Posten und anschließend der Posten des sonstigen Ergebnisses unter Ausweis der entsprechenden Zwischensummen. Bei Wahl der zweiteiligen Ergebnisrechnung, sind eine separate GuV und eine Ergebnisrechnung aufzustellen, die den gesamten Unternehmenserfolg aufzeigt (statement presenting comprehensive income). Letztere beginnt mit dem Periodenergebnis der GuV, stellt anschließend die Posten des sonstigen Ergebnisses dar und mündet in dem Gesamtergebnis (zu weiterführenden Erläuterungen vgl. Kapitel 4 Tz. 55 ff.).

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