Rn. 135

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies ist konsequent, schließlich liegt das Prüfungsverfahren der BaFin in der Stärkung des Vertrauens der Kap.-Marktteilnehmer in die Richtigkeit der Abschlüsse begründet (vgl. ebenso Fey/Deubert, KoR 2006, S. 92 (100f.)).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge