Rn. 92

Stand: EL 23 – ET: 07/2016

Gem. IAS 2.23 sind die AHK von Vorräten, die typischerweise nicht substituierbar sind, und solcher Güter oder "Leistungen, die für spezielle Projekte hergestellt und ausgesondert werden, [...] durch Einzelzuordnung ihrer individuellen Kosten zu bestimmen." Von diesem Einzelbewertungsgrundsatz ist dann abzuweichen, sofern es sich um eine "große Anzahl von Vorräten handelt, die normalerweise untereinander austauschbar sind" (IAS 2.24). Zwecks Vermeidung etwaiger – bewusst herbeigeführter – Ergebnisbeeinflussungen gilt es in diesen Fällen, sich sog. Bewertungsvereinfachungs- bzw. in der Terminologie der IFRS "Kostenzuordnungsverfahren" zu bedienen. Hierbei kommen als Verbrauchsfolgeverfahren ausschließlich das Fifo-Verfahren (permanent oder periodisch) sowie die Durchschnittskostenmethode (gewichtetes oder gleitendes Durchschnittsverfahren) in Betracht (vgl. etwa Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J./Sellhorn, T. 2014, S. 425 ff.; Hayn, S./Waldersee, G. G. 2014, S. 212 f., jeweils rekurrierend auf IAS 2.25); andere (vereinfachende) Verfahren, wie etwa die – früher alternativ noch zulässige, indes infolge des Improvements Project im Jahre 2003 ersatzlos gestrichene – Lifo-Methode (vgl. IAS 2.BC9 ff.), sind dagegen unzulässig (vgl. aber IAS 2.BC19, wonach "spezifische, die Verbrauchsfolge von Vorräten widerspiegelnde Kostenmethoden, die der Lifo-Methode ähnlich sind", nicht ausgeschlossen sind.

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