Rn. 210

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Welche Grundsätze unter die internationalen PS zu subsumieren sind, lässt sich Art. 26 Abs. 2 der AP-R entnehmen. Danach umfassen die internationalen PS die International Standards on Auditing (ISA), die International Standards on Quality Management (ISQM) und andere damit sachlich zusammenhängende Standards, die von der IFAC über das IAASB herausgegeben wurden, soweit sie für die AP relevant sind. Insofern hat die EU-KOM die Möglichkeit, neben den ISA und ISQM auch andere Verlautbarungen des IAASB in europäisches Recht zu übertragen. Um welche anderen Verlautbarungen es sich hierbei handeln wird, ist dabei bisher noch nicht festgelegt.

Infolge der engen Verknüpfung mit den ISA könnten v.a. die von der IFAC über das IAASB herausgegebenen International Auditing Practice Notes (IAPN) hierfür in Betracht kommen. Gegen eine verpflichtende Anwendung der IAPN spricht indes, dass die IAPN bereits im System der internationalen Prüfungsgrundsätze eindeutig nicht den gleichen Verpflichtungscharakter haben wie die ISA. Das IAASB hat die IAPN als ausdrückliche Implementierungshilfe für die ISA konzipiert. Die IAPN enthalten mithin keine Anforderungen, die über die Anforderungen in den ISA hinausgehen. Im Gegensatz zu den ISA werden die IAPN nicht in einem einwandfreien Verfahren mit angemessener Beteiligung der Öffentlichkeit verabschiedet. Daher dürften die IAPN auch nicht den in der AP-R enthaltenen Anerkennungsvoraussetzungen entsprechen. Die International Standards on Review Engagements (ISRE), die International Standards on Assurance Engagements (ISAE) sowie die International Standards on Related Services (ISRS) sind nicht unmittelbar für die AP relevant. Daher sind diese Grundsätze von vornherein nicht Teil der internationalen PS (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 317 HGB, Rn. 125).

 

Rn. 211

Stand: EL 41 – ET: 12/2023

Insgesamt ist derzeit noch unklar, ob i. R.d. Komitologieverfahrens nur die ISA und ISQM oder ob und mit welchem Verpflichtungsgrad andere damit sachlich zusammenhängende Standards von der EU-KOM übernommen werden.

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