DPR veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für 2013
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat am 11. Oktober 2012 die Prüfungsschwerpunkte für 2013 veröffentlicht. Erstmals unterlagen die Abschlüsse zum 31. Dezember 2004 der möglichen Prüfung durch die DPR. Die DPR prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und Konzernlagebericht von kapitalmarktorientierten Unternehmen den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entsprechen.
Im Jahr 2011 hat die DPR 110 (Vorjahr: 118) Prüfungen abgeschlossen, davon 90 Stichproben, und 20 Anlass- oder Verlangensprüfungen. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte erfolgt nach einem risikoorientiertem Ansatz:
- Neuerungen bei Rechnungslegungsnormen
- Hohe Fehleranfälligkeit in der Vergangenheit
- Berücksichtigung aktueller Entwicklungen
Vor diesem Hintergrund sind für das Kalenderjahr 2013 folgende fünf Schwerpunkte ausgewählt worden:
- Wertminderungen von Vermögenswerten inkl. Goodwill (u.a. Übereinstimmung der Cash Flow-Prognosen für die zahlungsmittel-generierenden Einheiten mit der entsprechenden Unternehmens-planung, insbesondere auch hinsichtlich des Planungszeitraums gem. IAS 36)
- Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen (u.a. Plausibilität der versicherungsmathematischen Annahmen, insbesondere Abzinsungssatz zur Bestimmung der Verpflichtung gem. IAS 19.75 und IAS 19.78)
- Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge (u.a. Aufwendungen und Erträge aus nachträglichen Kaufpreis-anpassungen gem. IFRS 3.58)
- Konzernlagebericht (u.a. Prognoseberichterstattung im Zusammenhang mit Segmenten gem. DRS 15.89)
- Fehlerkorrekturen (u.a. richtige Darstellung in der Konzernbilanz über drei Perioden gem. IAS 1.39) sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS 1.106(b))
Praxistipp:
Die Prüfungsschwerpunkte bilden wie jedes Jahr einen guten Einblick in aktuelle Problemfelder der Finanzberichterstattung. Unternehmen sollten sich dahingehend frühzeitig zur Abschlusserstellung vorbereiten und diese berücksichtigen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Prüfungsschwerpunkte Einbezug in einer DPR-Prüfung erhalten, sofern Sachverhalte bei einem Unternehmen von Bedeutung sind. Es besteht aber keine Beschränkung auf diese Schwerpunkte.
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