Neue Leitlinien zu regulatorischen Abgrenzungsposten
Der Änderungsentwurf ED/2013/5 - Regulatory Deferral Accounts ist Teil des IASB-Projekts zur Bilanzierung bei Unternehmen, die in einem preisregulierten Umfeld tätig sind (sog. „Rate-regulated Activities“). In einigen Rechtskreisen gibt es spezifische lokale Vorgaben bzw. Leitlinien zum Ansatz von Vermögenswerten und Schulden für solche Unternehmen. Die IFRS enthalten jedoch keine Vorgaben, wie einzelne Bilanzpositionen infolge einer Preisregulierung abzubilden sind. Nicht zuletzt deswegen, weil derartige Leitlinien fehlen, wurde eine IFRS-Übernahme in mancher Jurisdiktion immer wieder aufgeschoben. Der IASB hat aus diesem Grund das Gesamtprojekt „Bilanzierung bei regulatorischen Vorgaben“ in zwei Phasen aufgeteilt, wobei der nun veröffentlichte Entwurf eine Übergangslösung für IFRS-Erstanwender darstellt.
Neuerung nur für IFRS-Erstanwender relevant
Die vorgeschlagenen Regelungen haben nur Relevanz für IFRS Erstanwender, d.h. diese können nur gleichzeitig mit IFRS 1 angewendet werden. Bestehende IFRS Anwender, die gegebenenfalls auch in einem preisregulierten Umfeld tätig sind, können daher nicht die vorgeschlagenen Regelungen anwenden.
Die Anwendung der Regelungen des ED/2013/5 setzt eine „Preisregulierung“ eines Unternehmens durch eine verantwortliche Behörde voraus, d.h. diese Behörde muss einen Preis begrenzen, den das Unternehmen seinen Kunden für Waren oder Dienstleistungen berechnet. Weitere Voraussetzung ist, dass der vorgegebene Preis die beim Unternehmen verursachten Kosten in einem angemessenen Umfang (allowable costs) abdeckt.
Separater Ausweis der regulatorischen Abgrenzungsposten
Der Übergangsstandard sieht eine Reihe von Einzeländerungen vor. So werden u.a. die neuen Bilanzpositionen „regulatory deferral account debit balances“ (aktivischer regulatorischer Abgrenzungsposten) sowie „regulatory deferral account credit balances“ (passivischer regulatorischer Abgrenzungsposten) festgelegt. Die eigentliche Neuerung besteht aber im Ausweis bzw. der Darstellung regulatorischer Beschränkungen. So soll vorgeschrieben werden, diese regulatorischen Abgrenzungsposten separat in der Bilanz sowie der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. In der Umsetzung wäre mittels einer Zwischensumme sowohl auf der Aktivseite als auch der Passivseite der Bilanz das „Gesamtvermögen vor regulatorischer Abgrenzung“ auf das „Gesamtvermögen nach regulatorischer Abgrenzung“ überzuleiten. Für die Gesamtergebnisrechnung würde eine analoge Darstellung gelten.
Der Übergangsstandard betrifft aber nicht die Bewertung. Vielmehr gilt Folgendes: Der Übergang auf die IFRS wird durch die Vorgaben von IFRS 1 bestimmt, d.h. zuerst sind alle Bilanzpositionen gem. der übrigen IFRS unter Berücksichtigung von IFRS 1 anzuwenden. In Bezug auf die Darstellung der Auswirkung von preisregulierten Vorgaben soll gemäß ED/2013/5 ein Erstanwender seine früheren Rechnungslegungsgrundsätze (Previous Gaap) für Ansatz, Bewertung und Wertminderungssachverhalte fortführen können. Die Änderungen aus ED/2013/5 folgen somit einem Ansatz, der dem ähnelt, wie er bereits aus IFRS 6 zur Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen bekannt ist. Zu diesem Zweck sollen spezifische Angabevorschriften Art und Risiken des Preisregulierungssystems beschreiben, dem das Unternehmen ausgesetzt ist. Zudem Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt werden. Schriftliche Kommentierungen können bis zum 4. September 2013 beim IASB eingereicht werden.
Praxistipp: Die neuen Übergangsleitlinien sollen eine Hilfe beim Übergang auf die IFRS für einen speziellen Anwenderkreis darstellen. Der gewählte Ansatz (Fortführung bisheriger lokaler Regelungen) wird aber nur bedingt zur Vergleichbarkeit beitragen können. Inwiefern die spezifischen Anhangangabevorschriften die unterschiedlichen lokalen Vorgaben zu preisregulierten Geschäften wieder auf ein vergleichbares Level heben können bleibt abzuwarten.
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