IFRS - Prüfungsschwerpunkte 2018 der ESMA veröffentlicht

Es wurden die europäischen Prüfungsschwerpunkte festgelegt, die bei der Überprüfung der 2017er Abschlüsse durch die nationalen Enforcement-Stellen kapitalmarktorientierter Unternehmen in Europa besonders beachtet werden sollen.

Prüfungsschwerpunkte für 2018 veröffentlicht

Am 27.10.2017 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority; ESMA) ihre europäischen Prüfungsschwerpunkte (common enforcement priorities) für das nachfolgende Kalenderjahr 2018, betreffend Abschlüsse aus dem Kalenderjahr 2017.

Die ESMA-Schwerpunkte werden durch die vom jeweiligen nationalen Enforcer (in Deutschland durch die DPR) gesetzten Schwerpunkte ergänzt und sind für den Bilanzersteller daher von gleicher Relevanz wie die national spezifischen Prüfungsschwerpunkte.

Auf nachfolgende Themen legt die ESMA besonderen Wert im Rahmen der Berichterstattung börsennotierter Unternehmen in Europa:

  1. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen der Einführung wesentlicher neuer Standards in der Berichtsperiode ihrer erstmaligen Anwendung: ESMA legt ein besonderes Augenmerk auf die Anhangangaben nach IAS 8.31 zu den erwarteten Erstauswirkungen von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 („ESMA stresses the need for high-quality implementation of IFRS 9 Financial Instruments and IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers and for enhancing the communication of their expected impact“).
  2. Spezifische Anforderungen an IFRS 3 und IAS 7: ESMA erinnert Anwender an die kontinuierlich (fehleranfälligen) Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften von IFRS 3 sowie die Ausweis(probleme) innerhalb der Kapitalflussrechnung nach IAS 7.
  3. Zusätzlich für Kreditinstitute: ESMA betont die Bedeutung der Bewertung von notleidenden Krediten bei Kreditinstituten sowie die dazugehörigen Anhangangaben. Speziell die Auswirkungen des Brexit stehen hier im Fokus.

In der Pressemitteilung wird auch auf die erstmaligen Anforderungen der  geänderten EU-Rechnungslegungsrichtlinie zur Angabe über sog. „nonfinancials“ (u.a. corporate governance, diversity, corporate social responsibility (kurz: CSR)) hingewiesen. Die Transformation der EU Directive on disclosure of non-financial and diversity information (sog. „CSR-Richtlinie“ (2014/95/EU)) in nationales Recht (Deutschland) erfolgte am 10.3.2017 durch das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Praxis-Tipp: Europäischen Prüfungsschwerpunkte von gleicher Relevanz, wie nationale Schwerpunkte

Bereits seit 2014 sind die europäischen Prüfungsschwerpunkte von gleicher Relevanz, wie nationale Schwerpunkte. Die Liste der Prüfungsschwerpunkte seitens ESMA ist allerdings nicht als abschließend zu verstehen. Sind bei einem Unternehmen andere Sachverhalte im Geschäftsjahr von besonderer Relevanz, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Aufgriff dieser im Rahmen der (Stichproben-)Prüfung durch das nationale Enforcement.

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