Umstellungseffekt infolge geänderter Umsatzerlösdefinition nach BilRUG
Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde die Legaldefinition des Begriffs der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB n. F. geändert. Danach sind Umsatzerlöse Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen. Die Tatbestandsmerkmale «gewöhnliche Geschäftstätigkeit» und «typisches» Leistungsangebot in § 277 Abs. 1 HGB a. F. sind mit dem BilRUG entfallen.
Pilhofer/Herr/Dömling (DB 2018, S. 1353) haben in einer empirischen Studie die Jahresabschlüsse von insgesamt 136 im DAX30, MDAX, SDAX und TecDAX gelisteter Unternehmen untersucht, um die Umstellungseffekte infolge der erstmaligen Anwendung der Umsatzerlösdefinition nach BilRUG zu quantifizieren. Grundlage der Studie waren die von den Unternehmen erstmals nach BilRUG aufgestellten Jahresabschlüsse gem. §§ 264 ff. HGB n. F. sowie die vor Inkrafttreten des BilRUG letztmalig gem. §§ 264 ff. HGB a. F. aufgestellten Jahresabschlüsse.
Die wesentlichen Ergebnisse der Studie
Darstellung der auf die Umsatzerlöse bezogenen Umstellungseffekte
76 % der analysierten Unternehmen gaben die Umstellungseffekte verbal in Textform (66 %) bzw. in tabellarischer Form (10 %) im Anhang an. 16 % der untersuchten Unternehmen passten die Beträge in der Vorjahresspalte der GuV an. 2 % der Unternehmen wählten die 3-Spalten-Form der GuV. Die verbleibenden 6 % der betrachteten Unternehmen machten keine Angaben zu dem Umstellungseffekt.
Quantifizierung der auf die Umsatzerlöse bezogenen Umstellungseffekte
Die Analyse der Umsatzentwicklung unter Berücksichtigung der Anhangangaben nach Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB ergab im Umstellungsjahr ein durchschnittliches Umsatzwachstum von 148,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr, wovon 59,5 % de facto auf die geänderte Umsatzerlösdefinition nach BilRUG zurückzuführen sind. 40,5 % wurden dagegen als organisches Umsatzwachstum identifiziert. Eine Untergliederung nach den jeweiligen Indizes zeigte, dass die im MDAX gelisteten Unternehmen mit 37 % des durchschnittlichen Umsatzwachstums den niedrigsten Umstellungseffekt verzeichneten. Die absolut höchsten Umstellungseffekte zeigten Volkswagen (2.081 Mio. EUR; 2,8 %), Daimler (1.487 Mio. EUR; 1,5 %) und Siemens (1.280 Mio. EUR; 5,0 %). Bezogen auf deren Gesamtumsätze des Vorjahres ist der Anstieg eher unwesentlich. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei Volkswagen und Siemens die negative organische Umsatzentwicklung (-281,0 Mio. EUR bzw. -155 Mio. EUR) durch die BilRUG-Umstellung überkompensiert wurde. Den relativ höchsten Umstellungseffekt verzeichnet die TAG Immobilien, bei der der Umstellungseffekt bei mehr als dem 260-fachen der Umsatzerlöse des Vorjahres liegt. Etwa ein Fünftel der untersuchten Unternehmen (insbesondere Holdinggesellschaften, die primär Leistungen für Konzernunternehmen erbringen) wiesen in den Jahresabschlüssen nach BilRUG erstmalig Umsatzerlöse aus.
Kategorisierung der umgegliederten Umsatzerlöse (Mehrfachnennungen sind möglich)
Mehr als die Hälfte (53 %) der untersuchten Unternehmen generieren nun Umsatzerlöse aus nicht betriebstypischen Dienstleistungen. 20,5 % der betrachteten Unternehmen erzielen Umsatzerlöse aus der Vermietung oder Verpachtung von Produkten. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten weisen 6 % der analysierten Unternehmen aus. Etwa ein Sechstel der Unternehmen gibt an, durch die Neudefinition keine bzw. keine wesentlichen Änderungen erfahren zu haben.
Implikationen für außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen
Die Gegenüberstellung der Informationen zum außerordentlichen Ergebnis des HGB a. F. und der Anhangangaben zu außergewöhnlichen Sachverhalten zeigte, dass sich nach BilRUG die Anzahl der berichteten Sachverhalte mehr als verdoppelt hat (107 %). Auch die Anzahl an Unternehmen, die nun gem. § 285 Nr. 31 HGB über außergewöhnliche Sachverhalte berichten, hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 35 % erhöht.
Fazit der Studie
Ohne eine adäquate Berücksichtigung der auf die Umsatzerlöse bezogenen Umstellungseffekte kann eine erfolgswirtschaftliche Jahresabschlussanalyse im Umstellungsjahr zu Fehlinterpretationen führen.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.429
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
4.0971
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.396
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.220
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.060
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.1792
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.170
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.164
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.997
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
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