Änderungen an IFRS 17 zu Vergleichsinformationen veröffentlicht
Am 9.12.2021 hat der IASB begrenzte Änderungsvorschläge an den Übergangsvorschriften bei der erstmaligen gemeinsamen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 veröffentlicht (Initial Application of IFRS 17 and IFRS 9—Comparative Information).
Problem bei der Darstellung von Vorjahresinformationen
Wendet ein (Versicherungs-)Unternehmen in der ersten Berichtsperiode – ab 1.1.2023 – IFRS 17 und zeitgleich IFRS 9 erstmals an, bestehen unterschiedliche Übergangsvorschriften, speziell hinsichtlich der Vorgaben an die Darstellung der Vorjahreszahlen.
- IFRS 17 verlangt von Unternehmen die (angepasste) Darstellung von Vergleichsinformationen für die der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 vorausgehenden Periode (bei Erstanwendung in 2023 somit für 2022).
- IFRS 9 sieht hinsichtlich der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte jedoch vor, dass ein Unternehmen – wahlrechtsweise – Vorjahresinformationen nicht anpassen muss oder nicht für den Vermögenswert anpassen darf, da diese in der Vergleichsperiode ausgebucht wurden.
Hierbei können Unstimmigkeiten (mismatches) bei der Darstellung der Vorjahresvergleichszahlen entstehen, da diese nach IFRS 17 vollständig, nach IFRS 9 aber nur teilweise angepasst werden müssen/können.
Lösung durch neue optionale Transition-Regelung
Die Änderung lösen das Problem durch eine begrenzte Erweiterung der Transition-Regelungen zu IFRS 17 (neue IFRS 17.C28A-C28E). Danach ist es – wahlrechtsweise – erlaubt, finanzielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit nach IFRS 17 qualifizierenden (Versicherungs-)Verträgen stehen, in den Vorjahreswerten so darzustellen, als ob die Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen gem. IFRS 9 angewendet worden wären. Die Änderung betrifft zwar auch (indirekt) IFRS 9, indes wurde an den Übergangsvorschriften in IFRS 9 selbst keine Änderung vorgenommen.
Endorsement von IFRS 17 mit Ausnahmeregelung zu jährlichen Kohorten
Die Änderung an IFRS 17 erfolgte in zeitlicher Nähe zur Übernahme in EU-Recht. Nach der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 und den zwischenzeitlichen Überarbeitungen aus Juni 2020 erfolgte am 19.11.2021 endlich eine Übernahme in das EU-Recht (Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 23.11.2021). Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 sowie der Änderungen aus 2020 ist der 1.1.2023.
Bei der Bildung von Jahreskohorten (Anwendung von IFRS 17.22) gilt jedoch für EU-Anwender gem. EU-Verordnung eine optionale Ausnahmeregelung (Artikel 2 der EU-Verordnung). Auf diese Verträge entfallen gemäß den Erwägungsgründe der EU-Verordnung mehr als 70 % der insgesamt in der Union bestehenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus Lebensversicherungsverträgen. Die Vorgabe zur Bildung von Jahreskohorten auf solche Verträge bilde daher nicht immer ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Eine Inanspruchnahme ist eindeutig kenntlich zu machen. Ebenso wird festgehalten, dass die Kommission bis zum 31.12.2027 die Ausnahme von der Vorgabe zur Bildung von Jahreskohorten überprüfen wird.
Praxistipp
Das Inkrafttreten von IFRS 17 am 1.1.2023 steht nun langsam bevor. Die letzte Hürde der EU-Rechtsübernahme ist ebenfalls geschafft. Weitere Änderungen am Regelwerk sind nicht auszuschließen, wie die jüngste Veröffentlichung an den Übergangsvorschriften zeigt.
Hier finden Sie die Mitteilung des IASB.
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.1561
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.972
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.416
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.570
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.5632
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
1.389
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.256
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
1.243
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
1.062
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.006
-
Omnibus-Initiative: Diskussionen um Adressatenkreise der CSRD und CSDDD konkretisieren sich
04.12.2025
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
02.12.2025
-
ISSB treibt Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter voran
26.11.2025
-
Energiewirtschaftsgesetz: Drohende Rechnungslegungspflichten für Unternehmen mit Kundenanlagen
25.11.2025
-
Körperschaftsteuersenkung: Auswirkungen auf latente Steuern nach IAS 12
20.11.2025
-
Fragen und Antworten zur Konzernabschlussprüfung
20.11.2025
-
Readiness Check zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten veröffentlicht
12.11.2025
-
Unternehmensbewertung – Marktrisikoprämie gesenkt
05.11.2025
-
"Top in IFRS, Flop in HGB!" - Transparenz im Reporting zur Vermeidung von Missverständnissen
04.11.2025
-
Latente Steuern: Keine Erleichterungen in Sicht
30.10.2025