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Die Rückzahlungsverpflichtung aus einer Zuwendung stellt eine Verpflichtung dar, die eine quantifizierbare wirtschaftliche Belastung beinhaltet und folglich die Kriterien einer passivierungspflichtigen Schuld erfüllt. Der Ansatz einer solchen Verpflichtung erfolgt frühestens dann, wenn sie vorhersehbar ist bzw. wahrscheinlich be- oder entsteht.[1]

[1] Vgl. Uhlig, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Zuschüsse, 1989, S. 367.

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