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Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen wird seit langem aufgrund des Fehlens expliziter handelsrechtlicher Normen kontrovers diskutiert.[1] Bevor im Einzelnen auf die Bilanzierungsproblematik öffentlicher Zuwendungen eingegangen wird, gibt das nächste Kapitel zunächst einen Einblick in die Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW zu Bilanzierungsfragen bei öffentlichen Zuwendungen. Im Anschluss daran wird anhand einschlägiger handelsrechtlicher Normen (mitsamt GoB) ein Konzept zur bilanziellen Erfassung solcher Zuwendungen formuliert.
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