Die Zusammenfassenden Meldungen sind – wie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nur noch auf elektronischem Weg dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Ausnahmen bestehen lediglich für Unternehmen, denen auch im Umsatzsteuer-Voranmeldeverfahren von ihren zuständigen Finanzämtern weiterhin die Abgabe auf (Papier-)Vordrucken gestattet ist.

Für die elektronische Abgabe besteht alternativ die Möglichkeit, nach entsprechender Registrierung das Elster Online Portal (www.elsteronline.de/eportal/) oder nach Zuteilung einer Teilnehmernummer den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung (www.formulare-bfinv.de) zu nutzen. Alle Einzelheiten und Ausfüllvorschriften können den online bereitgestellten Informationen entnommen werden.

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