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Schadensersatzansprüche | Sonstige Schadensersatzansprüche | Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt | Andere Ansprüche als Schadensersatzansprüche |
§ 199 Abs. 2 BGB | § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB | § 199 Abs. 3a BGB | § 199 Abs. 4 BGB |
Wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit: | |||
In 30 Jahren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis beginnend mit der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis. | In 10 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis beginnend mit ihrer Entstehung. | In 30 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis beginnend mit Ihrer Entstehung. | In 10 Jahren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis beginnend mit ihrer Entstehung. |
Maßgeblich ist die früher endende Frist (§ 199 Abs. 3 Satz 2 BGB). |
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