Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]

 
  Steuerpflichtiges Einkommen (insbesondere nach Anwendung des § 8b KStG, jedoch ohne Berücksichtigung des § 4h Abs. 1 EStG)
./. Zinsertrag
+ Zinsaufwand
+ Absetzung i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG
+ Absetzung i. S. d. § 6 Abs. 2a Satz 2 EStG
+ Absetzung i. S. d. § 7 EStG
+ Verlustabzug i. S. d. § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag)
+ Spendenabzug nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG
= steuerliches EBITDA nach § 4h Abs. 1 EStG

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