Rz. 4
Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital.
Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1]
- Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibungen, Darlehen, Lieferantenkredite);
- Diskontbeträge für Wechsel und Schecks;
- Verzugszinsen;
- Kredit-, Überziehungs- und Bereitstellungsprovisionen, Bürgschafts- und Avalprovisionen;
- Abschreibungen auf ein aktiviertes Agio oder Disagio (Damnum) bzw. sofortiger Aufwand bei entsprechender (handelsrechtlicher) Nichtaktivierung;
- der Zinsanteil in der Zuführung zu Pensionsrückstellungen;
- Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
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