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Der Begriff der Zinsaufwendungen vereint die Charakteristika der Begriffe "Zinsen" und "Aufwendungen": Zinsaufwendungen sind betrieblich bedingter Wertverzehr als Entgelt für die zeitlich befristete Überlassung von Kapital.

Zu den Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen gehören:[1]

  • Zinsen für geschuldete Kredite (z. B. für Bankkredite, Hypotheken, Schuldverschreibungen, Darlehen, Lieferantenkredite);
  • Diskontbeträge für Wechsel und Schecks;
  • Verzugszinsen;
  • Kredit-, Überziehungs- und Bereitstellungsprovisionen, Bürgschafts- und Avalprovisionen;
  • Abschreibungen auf ein aktiviertes Agio oder Disagio (Damnum) bzw. sofortiger Aufwand bei entsprechender (handelsrechtlicher) Nichtaktivierung;
  • der Zinsanteil in der Zuführung zu Pensionsrückstellungen;
  • Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
[1] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl. 2019, S. 630.

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