(1) Die Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung des Schenkers an den Beschenkten, die im beiderseitigen Einverständnis erfolgt.

 

(2) Eine Schenkung darf nicht von einer Bedingung oder einer Auflage abhängig gemacht und auch nicht widerrufen werden.

 

(3) Aus einem Schenkungsversprechen können keine Ansprüche hergeleitet werden.

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