Rz. 1924

Die im GmbHG getroffene Unterscheidung zwischen ordentlicher Kapitalerhöhung und genehmigtem Kapital hat für steuerliche Fragen keine Bedeutung. Bei all diesen Einlagen handelt es sich um Kapitalerhöhungen gegen Einlagen.

 

Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung gegen Einlagen vollzieht sich auf der Ebene der GmbH einkommensneutral. Bei den Anteilseignern erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligungen.

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