Unproblematisch ist der Werbungskostenabzug von Aufwendungen, die noch während der Vermietungstätigkeit entstanden sind, aber erst nach Beendigung der Einkunftserzielung bezahlt werden. Da der wirtschaftliche Zusammenhang in diesen Fällen unstreitig vorliegt, können die Aufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge