Ebenso wie Einnahmen[1] brauchen auch Werbungskosten nicht in Geld zu bestehen. Es kann sich bei den Aufwendungen wie z. B. bei der beruflich veranlassten Nutzung eines privaten Pkw, auch um den Abfluss geldwerter Güter (Sachaufwendungen) handeln. Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft gehört nicht zu den Werbungskosten. Ebenso nicht der Verzicht auf seinen Urlaubsanspruch, den der Arbeitnehmer anstelle eines von ihm alternativ geforderten Kostenbeitrags zu seiner Ausbildung leistet.[2]

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