Bei Lernarbeitsgemeinschaften von Berufskollegen im häuslichen Bereich soll die Verfolgung privater Interessen der Teilnehmer regelmäßig nicht von untergeordneter Bedeutung sein.[1] Die Geltendmachung erfordert einen substantiierten und widerspruchsfreien Vortrag und die Vorlage detaillierter Aufzeichnungen über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der besuchten Arbeitsgemeinschaft.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen