4.1 Erweiterte Kürzung, § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG (keine Änderung durch VA)
Um den Ausbau der Solarstromerzeugung und den Betrieb von Ladesäulen weiter voranzutreiben, steigt bei der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen die Unschädlichkeitsgrenze von 10 Prozent auf 20 Prozent.
Gilt ab Erhebungszeitraum 2023
4.2 Gestrichene Maßnahmen: Gewerbesteuer
Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt:
- Abschaffung der Reichweitenalternative Hybrid-Pkw bei der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, § 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG
- Erweiterter Verlustvortrag, § 10a GewStG
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